Du bist Krankenpfleger*in mit ausländischem Berufsabschluss und benötigst das Sprachniveau B2?
Bei uns kannst Du die Fachsprachenprüfung in Pflege B2 absolvieren.
Was ist die Pflegefachsprachenprüfung?
Für die Anerkennung Deines Berufsabschlusses in Deutschland brauchst Du einen Nachweis für Deine Kenntnisse in der deutschen Fachsprache auf B2 Niveau.
Diesen Nachweis kannst Du durch die Fachsprachenprüfung Pflege B2 bei uns erhalten.
Anmeldeprozess:
- Termin auswählen, der mind. 2 Wochen in der Zukunft liegt
- Kostenpflichtige Terminzusage
Bitte klicke nun auf Anmelden und melde Dich über das Bewerbungsformular bei uns an.
Die Prüfung findet in Präsenz in der DHZB Akademie statt und dauert insgesamt 60 Minuten.
Du hast 15 Minuten Vorbereitungszeit und bekommst eine schriftliche Patientensituation aus dem Berufsalltag.
Mit dieser Patientensituation werden drei Bereiche in Form eines Rollenspiels geprüft:
- In Teil 1 führst Du ein Patientengespräch (20 Minuten).
- In Teil 2 führst Du ein Gespräch mit einem Angehörigen oder ein Gespräch mit einer Pflegeperson oder mit einer Person aus einer anderen Berufsgruppe aus dem Gesundheitsbereich (z.B. Physiotherapeut*in) (20 Minuten).
- In Teil 3 schreibst Du einen Pflegebericht (20 Minuten).
Du hast die gleiche Patientensituation für alle drei Teile (sprechen, hören, schreiben). Deshalb ist diese Prüfung sehr praxisnah und orientiert sich an Deinem Fachwissen.
Zur Vorbereitung für die Prüfung empfehlen wir Dir einen Vorbereitungskurs.
Der Vorbereitungskurs wird von mehreren Anbietern angeboten.
Wir können Dir folgenden Anbieter empfehlen: www.deutsch-raum.de.
Die Prüfung kostet 350 Euro pro Versuch. Wenn Du eine Arbeitsstelle hast, können diese Kosten eventuell von Deinem Arbeitgeber übernommen werden.
Wenn Du die Prüfung nicht bestehst, kannst Du sie beliebig oft wiederholen.
Stornierung
- Absage bis 20 Tage vor dem Prüfungstermin: 50,00 € Verwaltungsgebühr
- Absage weniger als 20 Tage vor dem Prüfungstermin mit ärztlichem Attest: 100,00 € Verwaltungsgebühr
- Absage weniger als 20 Tage vor dem Prüfungstermin ohne ärztliches Attest: keine Rückerstattung der Kosten
- Nichtantritt: keine Kostenrückerstattung